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Antrag / Anfrage / Rede

Nutzung gemeindeeigener Lebensmittel und Veröffentlichung derer Standorte

Freie Nutzung von Obst, Beeren, Kräutern etc. auf Flächen der Gemeinde Ergolding

Florian Nitsch

an

Markt Ergolding

1. BGM Andreas Strauß

Lindenstr. 25

84030 Ergolding

Ergolding, 02.08.2018

 

 

Antrag zur Nutzung gemeindeeigener Lebensmittel und Veröffentlichung derer Standorte

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn Marktgemeinderäte.

Hiermit stelle ich folgenden Antrag:

1.      Alle auf gemeindeeigenem Grund wachsenden oder abgefallenen Früchte und sonstige zum Verzehr geeigneten Pflanzen oder Pflanzenteile dürfen zum Eigengebrauch oder für wohltätige Zwecke unentgeltlich geerntet beziehungsweise gesammelt werden. Ausnahmen dazu sind bekanntzugeben (z.B. Baumpatenschaften). Die Erlaubnis wird an entsprechender Stelle bekanntgegeben.

2.      Die Standorte aller zum Verzehr geeigneter Pflanzen auf gemeindeeigenem Grund werden durch die Gemeinde veröffentlicht. Eine Zusammenarbeit mit bzw. Veröffentlichung auf der Plattform „mundraub.org“ ist zu prüfen. Sollte eine Zusammenarbeit beziehungsweise Veröffentlichung auf „mundraub.org“ nicht möglich oder praktikabel sein, sind die Standorte wenigstens auf der Homepage des Marktes zu veröffentlichen.

 

Begründung:

1.     Auf Gemeindegrund der Gemeinde Ergolding befinden sich verschiedenste Nutzpflanzen, die somit Eigentum der Gemeinde sind. Per Gesetz bedeutet eine Ernte daher Diebstahl, sollte keine Erlaubnis erteilt worden sein. Zudem kann laut ‚Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze des Marktes Ergolding‘ „mit Geldbuße bis zweitausendfünf-hundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich […] Pflanzen oder Pflanzenteile […] entfernt“, sollte keine Entsprechende Erlaubnis vorliegen.

Auf Nachfrage im Bauamt wurde mitgeteilt, dass es dem Nachfrager erlaubt ist, Obst in unbeschränkter Menge zu ernten. Allerdings ist die Möglichkeit, beim Bauamt nachzufragen, nicht allen Bürgern bewusst. Zudem würde durch eine proaktive Veröffentlichung der entsprechende Aufwand für die Nachfrage entfallen. Dieser Gemeinderatsbeschluss soll daher Klarheit schaffen bei der Nutzungserlaubnis vorhandener Obstbäume, Nussbäume, Beerensträucher, Kräuter etc. durch die Bürger. Der Beschluss stellt zudem für die Allgemeinheit explizit eine Genehmigung im Sinne der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze des Marktes Ergolding“, §3 Punkt 3.2, dar, wodurch die in §13 Punkt 4 angedachte Strafe für diese Art der Nutzung entfällt.

Auf diese Weise wird Lebensmittelverschwendung reduziert, die Bürger erhalten einen Mehrwert durch kostenlose regionale Produkte – beziehungsweise werden sich dieser Möglichkeit bewusst –, der Bauhof kann bei der Pflege von Grünflächen und Wegen entlastet werden und diese werden besser sauber gehalten.

2.      Um für die Bürger transparent zu machen, welche Nutzpflanzen sich auf Gemeindegrund befinden, müssen die entsprechenden Standorte veröffentlicht werden. Die Plattform „mundraub.org“ bietet dazu eine benutzerfreundliche Karte, und unterstützt Kommunen bei der Pflege der Daten, indem sie z.B. das Baumkataster einer Kommune aufbereitet und darin enthaltene Nutzbäume in die öffentliche Karte einträgt. Diverse Städte wie Berlin, Hamburg, Frankfurt oder Wien haben bereits ihr Baumkataster mit zusammen zehntausenden Bäumen auf dieser Seite veröffentlicht (siehe https://mundraub.org/kommunen). Es besteht zudem die Möglichkeit, von Bürgern eingetragene Standorte zu bestätigen und somit Unsicherheiten bei den Nutzungsrechten zu beseitigen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

gez. Florian Nitsch

 

 

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