Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Planung einer öffentliche Toilette sowie einer Bewirtschaftung des Festplatzes
Der Markt Ergolding soll den Bau einer öffentlichen Toilette auf dem Festplatzgelände prüfen, sowie die Möglichkeit, den Festplatz als Parkplatz zu bewirtschaften.
Florian Nitsch, Otfried-Preußler-Ring 30, 84030 Ergolding
Markt Ergolding
1. BGM Andreas Strauß
Lindenstr. 25
84030 Ergolding
Ergolding, 08.02.2020
Antrag: Planung einer öffentliche Toilette sowie einer Bewirtschaftung des Festplatzes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Marktgemeinderäte.
Hiermit stelle ich folgenden Antrag:
1. Der Markt Ergolding soll eine Kostenschätzung erstellen für den Neubau und Unterhalt einer öffentlichen Toilette auf dem Festplatzgelände. Synergieeffekte durch eine Kombination mit der Toilette des Freibadgeländes, sowie einen Betrieb durch das Ergomar, sollen geprüft werden. Die Anlage soll einen Trinkbrunnen enthalten, sowie zumindest zwei Toiletten, davon zumindest ein barrierefreies WC.
2. Die Verwaltung soll prüfen, ob und wie eine Bewirtschaftung des Festplatzes für LKW sinnvoll wäre. Ziel soll sein, die LKWs nicht abzuschrecken, aber merklich an den anfallenden Kosten für die Pflege des Platzes zu beteiligen. Mögliche jährliche Einnahmen sind den Ausgaben, zum Beispiel für einen einfachen Ticketautomaten sowie den Verwaltungsaufwand, gegenüberzustellen.
3. Die Kostenschätzungen sind dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorzulegen. Die Annahme dieses Beschlusses stellt keine Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahmen dar.
Begründung:
In der Vergangenheit konnten zumindest tagsüber die Toiletten im Rosenhof im Notfall genutzt werden. Dies ist mit der Schließung nicht mehr möglich. Sowohl für LKW-Fahrer, die auf dem Festplatz übernachten oder Lenkpausen einlegen, als auch für Nutzer des Freizeitgeländes stellen eine Toilette sowie ein Trinkwasserbrunnen eine deutliche Verbesserung dar. Zudem werden der Festplatz und die Umgebung sauber gehalten. Dieser Service soll kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um besser angenommen zu werden. Besteht die Möglichkeit, gewerblich tätige Fuhrunternehmen, die den Festplatz als Parkplatz nutzen, durch eine Parkgebühr an den Kosten zu beteiligen, sollte diese genutzt werden, sofern die erwarteten Erträge den Aufwand deutlich überschreiten würden.
Mit freundlichem Gruß
Florian Nitsch